Wie läuft das Verfahren bei der Schlichtungsstelle ab?

  • Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung.
  • Nachdem Sie Ihren Antrag eingebracht haben, wird dieser entweder sofort dem/der Antragsgegner/in mit einer Aufforderung zur Stellungnahme übermittelt, oder es wird eine mündliche Verhandlung zur Beweisaufnahme festgelegt.
  • Die Schlichtungsstelle bemüht sich um eine einvernehmliche Lösung des Streites. Wenn die Gespräche mit den beteiligten Personen zu keinem Ergebnis (= Vergleich der Verfahrensparteien) führen, führt die Schlichtungsstelle die erforderlichen Ermittlungen durch und entscheidet über den Antrag mittels Bescheid (= Entscheidung der Gemeinde).
  • Ist eine der Verfahrensparteien damit nicht einverstanden, kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides direkt das Bezirksgericht Linz oder Urfahr angerufen werden. Dadurch tritt die Entscheidung der Schlichtungsstelle außer Kraft.
  • Dauert ein Verfahren länger als drei Monate, kann ebenfalls von jeder Verfahrenspartei das Bezirksgericht Linz oder Urfahr angerufen werden.
  • Erfolgt keine Anrufung des Bezirksgerichtes Linz oder Urfahr, stellt die Entscheidung der Schlichtungsstelle einen vollstreckbaren Titel im Sinne der Exekutionsordnung dar.

Um ein Verfahren einzuleiten benötigen wir folgende Informationen:

  • Name und Anschrift des Antragsstellers (ggf. Mieter)
  • Name und Anschrift des Antragsgegners (ggf. Vermieter)
  • Adresse des Mietgegenstandes
  • Sachverhaltsdarstellung
  • Was wird beantragt
  • Dazugehörige Unterlagen je nach Verfahren: Mietvertrag, Hauptmietzins- und Betriebskostenvorschreibungen, Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen, Kautionsabrechnungen, Übergabeprotokolle, schriftliche Vollmacht (im Vertretungsfall) und sonstige erforderliche Schriftstücke zur Beweisaufnahme (Einzelfallprüfung)

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