Namensführung bei eingetragener Partnerschaft

Im Zuge der Eintragung der Partnerschaft wird unter anderem vereinbart, welchen Namen Sie nach der Verpartnerung führen wollen.

Sofern Sie österreichische Staatsbürger*innen sind, stehen mehrere Varianten zur Namensführung zur Wahl (sh. weiterführende Links: Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013).

Bei Nichtösterreicher*innen richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates. Unsere Standesbeamt*innen informieren Sie gerne!

ACHTUNG
Sollte sich durch die Verpartnerung Ihr Familienname ändern, sind Sie verpflichtet, verschiedene Behörden bzw. Firmen darüber zu informieren.

 

 

Weiterführende Links

Rückruf

Wünschen Sie einen Rückruf zum Thema Namensführung bei eingetragener Partnerschaft?

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten Abteilung Standesamt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: standesamt@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Chatbot ELLI

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