Mehr Sicherheit für Fußgänger*innen

Bremsbalken

Um die Verkehrsunfälle, an denen Kinder beteiligt sind zu verringern, hat die Stadt Linz vor Schulschutzwegen sogenannte Bremsbalken aufgebracht, um die Geschwindigkeit der herannahenden Fahrzeuge zu verringern.

Dabei handelt es sich um weiße sich verengende Streifen, die in einen Balken enden und eine optische Barriere darstellen.

Bremsbalken

Rot-weiß-rote Schutzwege

Rot-weiß-rote Schutzwege an den Kreuzungen sollen die Autofahrer durch die Signalwirkung zu mehr Vorsicht mahnen. Die bessere Erkennbarkeit dieser Zebrastreifen dient vor allem der Schulwegsicherung.

 

Schutzweg

Wann ist ein Schutzweg erforderlich?

Die Notwendigkeit einer Querungshilfe (Zebrastreifen, Fahrbahnteiler) ergibt sich aus der sogenannte Grenzzeitlückenmethode.

Das heißt, sind die für ein gefahrloses Überqueren der Straße erforderlichen Lücken im Fahrzeugverkehr nicht mehr gegeben, ist statistisch nachweisbar, dass nach einer gewissen Wartezeit sehr viele Fußgänger*innen trotzdem die Fahrbahn zu überqueren versuchen und damit die Unfallwahrscheinlichkeit ansteigt. In derartigen Fällen ist eine Querungshilfe erforderlich.

Der Zusammenhang zwischen dieser grenzwertigen Wartezeit, den Fahrzeugmengen, Fußgänger*innenmengen und den Anlageverhältnissen der Straße (Breite, besondere Situation) ist in empirisch ermittelten Kurven dargestellt, welche in verschiedenen Richtlinien enthalten sind.

Ebenso ist durch die empirische Unfallforschung bewiesen, dass Schutzwege, auf denen kaum Fußgänger*innen queren, diese von Autofahrer*innen nachweisbar häufig übersehen werden, was auf Schutzwegen, wo viele Fußgänger*innen queren, nicht oft vorkommt.

Das heißt, auf derartigen Schutzwegen entsteht ein Gefühl der Scheinsicherheit. Der Fußgänger bzw. die Fußgängerin ist zwar laut StVO bevorrangt, sein Unfallrisiko ist jedoch nachweislich viel größer als bei einer eigenverantwortlichen Querung der Straße, da sich dann die Fußgänger*innen nicht mehr auf die Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen verlassen müssen.

Da die Verkehrssicherheit ein sehr hohes volkswirtschaftliches Gut darstellt, muss in derartigen Fällen von der Errichtung eines Schutzweges aus verkehrstechnischer Sicht abgeraten werden.

Die Verkehrstechnik fasst dies unter dem Begriff „Ein Bedarfsnachweis kann nicht erfüllt werden“ bzw. „Die Einsatzkriterien konnten nicht erreicht werden“ zusammen. Ein Schutzweg ist somit nicht gerechtfertigt.

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