Wirtschaftsspezifische Services der Stadt
Nach den Bestimmungen des § 32 des Epidemiegesetzes besteht für Arbeitgeber und selbstständig erwerbstätige Personen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verdienstentgangsentschädigung.
Tipp: Nutzen Sie für Ihren Antrag das Online-Formular, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Investitionsförderung für Nahversorger im Linzer Stadtgebiet. Zielgruppe sind Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten nach Vollzeitäquivalent mit einem Jahresumsatz von weniger als € 2 Millionen bzw. kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten im Vollzeitäquivalent mit einem Jahresumsatz von weniger als € 10 Millionen.
Die Stadt Linz stundet in Einzelfällen bei großer Finanznot die Kommunalsteuer für besonders durch die Krise betroffene Unternehmen. Gesetzliche Voraussetzung für eine Stundung ist der Nachweis, dass die sofortige Entrichtung der Abgaben mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit durch den Aufschub nicht gefährdet wird. In Zahlungsnot geratene Unternehmen können sich ab sofort hier bei der Finanzverwaltung der Stadt Linz melden:
Abteilung: Kommunalsteuer und Finanzrecht
E-Mail: as@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2438
Es werden bis auf Weiteres die Miet- und Pachtzahlungen von Unternehmen gestundet, die in städtischen Objekten eingemietet sind und die aufgrund des Coronavirus keine Umsätze und damit auch keine Einnahmen erzielen können. Durch diesen vorübergehenden Einnahmenverzicht sichert die Holding der Stadt Linz die Liquidität von Ein-Personen-Unternehmen, Klein- und Mittelbetrieben. Das betrifft unter anderem zahlreiche Gastronomielokale in der Stadt und 370 Gewerbelokale bei der GWG.
Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen hat der für eine Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Das COVID-19-Präventionskonzept ist zu diesem Zweck während der Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.
Dies gilt nicht für:
- Begräbnisse
- Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz 1953, BGBl. Nr. 98/1953
- Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind
- Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien
- Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen
- Zusammenkünfte nach dem Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG, BGBl. Nr. 22/1974
- das Befahren von Theatern, Konzertsälen und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts, wenn dies mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen erfolgt
- Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich.
Informationen zu dieser Thematik finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.
Weitere Informationen für Wirtschaftstreibende zu COVID-19
Über nachstehende Links werden weitere, sehr umfassende, häufig überschneidend und mehrfach Informationen und Support zu COVID-19 für Unternehmen geboten. Unter anderem finden sich hier auch in Frage kommende Formulare.
- Wirtschaftskammer Österreich
www.wko.at
Hier werden sämtliche relevante Fragen zu COVID-19 aus Sicht der Wirtschaft/Unternehmen beantwortet, insb. zu Kurzarbeit, Hilfsmaßnahmen, Einschränkungen in den Betrieben etc. Darüber hinaus gibt es eine FAQ-Seite.
Auf dieser Site stehen auch Spezialinformationen etwa für Tourismus und Freizeitwirtschaft etc. Dabei wird auch auf alle unternehmensrelevanten weiteren Sites verlinkt. - Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
www.bmdw.gv.at/
COVID-19 Seite für Unternehmen, die eine umfassende, gut strukturierte Aufarbeitung spezifischer Themen bietet. Dabei wird unter anderem auch auf Härtefonds für KMU EPU und Familienenternehmen eingegangen. - Bundesministerium für Finanzen
www.bmf.gv.at
Diese Seite bietet insb. Informationen zu steuerlichen Erleichterungen (z.B. Stundungen) samt entsprechender Formulare. - Arbeiterkammer Österreich
www.arbeiterkammer.at
Hier werden vor allem arbeitsrechtliche Aspekte zu COVID-19 vertiefend aufgearbeitet, ua. auch die aktuelle Regelung zur Kurzarbeit. - Informationsseite für Tourismusbetriebe
https://www.oberoesterreich-tourismus.at/coronavirus.html
Spezifische Infos bezüglich COVID-19:
- Austria Wirtschaftsservice (Überbrückungsgarantie)
- Arbeitsmarktservice(insbesondere Kurzarbeit)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
- Land Oberösterreich
- Informationsseite der Österreich Werbung
- Österreichische Hoteliervereinigung ÖHV
- AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
- Oberösterreichpaket für Menschen und Betriebe
- Informationen und Hilfestellungen am Unternehmensservice Portal
Informationen zum Coronavirus
Aktuelle Infos, Regelungen, Service-Einschränkungen, Schutzmaßnahmen, Hotlines und mehr.