Musikförderung
Ensembleförderung
Die kontinuierliche Tätigkeit auf hohem künstlerischen Niveau mit Berücksichtigung zeitgenössischer Musik wird bevorzugt gefördert.
Bevorzugt gefördert wird auch die Einstudierung von zeitgenössischem Repertoire, wobei insbesondere Werke österreichischer Komponist*innen Berücksichtigung finden sollten.
Konzertveranstalter
- Anspruch und Umfang des Programms sind ausschlaggebend sowie Professionalität und Wirtschaftlichkeit.
- Öffentliches Interesse muss vorhanden sein.
- Qualifizierte Vermittlungstätigkeit ist Voraussetzung.
- Für Aufführungen von Werken zeitgenössischer Komponistinnen und Komponisten wird eine zusätzlich Förderung möglich.
Von Seiten der Stadt Linz besteht keine Möglichkeit auf die Förderung von Tonträgerproduktionen und der damit verbundenen Marketingaktivitäten im laufenden Förderbetrieb.
Eine entsprechende Förderung ist allerdings im Rahmen des Sonderförderprogramms LINZ_sounds möglich. LINZ_sounds
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Kultur - Förderabrechnungsbedingungen (PDF, 255kB) (neues Fenster)