Medienservice vom: 13.03.2024

EU-Wahlen 2024 EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in Österreich können auch österreichische Kandidat*innen wählen

  • Anträge können bis 26. März im Neuen Rathaus gestellt werden 

EU-Bürger*innen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft, die ihren Hauptwohnsitz in Linz haben, können an der Europawahl am 9. Juni 2024 teilnehmen. Dafür müssen sie in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sein. Geschieht dies, sind Unionsbürger*innen berechtigt, die österreichischen Abgeordneten zum Europaparlament zu wählen; jedoch nicht mehr die Kandidat*innen ihres Herkunftslandes. 

Anträge dazu können von Hauptwohnsitz-Linzer*innen mit EU-Staatsbürgerschaft bis spätestens 26. März im Bürger*innenservice Center gestellt werden. Für die Antragstellung, bei der eine förmliche Erklärung abgegeben wird, dass man die österreichischen Mitglieder des EU-Parlaments wählen möchte, wird ein gültiger Identitätsausweis benötigt. Unionsbürger*innen bleiben so lange in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen, wie der Hauptwohnsitz in dieser besteht, wenn sie innerhalb Österreichs übersiedeln, müssen sie keinen neuen Antrag stellen. 

„Insbesondere lange in Österreich lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger haben oft den Wunsch, an Wahlen, die ihren aktuellen Wohnsitz betreffen, teilzunehmen. Ich begrüße diese Möglichkeit, da sie eine aktive Teilhabe am demokratischen Prozess für viele Menschen in dem Land darstellt, in dem sie auch leben“, erklärt Bürgermeister Klaus Luger. 

Weiterführende Informationen sowie Übersetzungshilfen für das Antragsformular: Informationen für nicht-österreichische Unionsbürger(innen) (bmi.gv.at)  

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