Städtische Zier- und Trinkbrunnen - Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Instandhaltung, Wartung- und Reparatur
Ausschreibungsdatum: 09. Oktober 2019
A. 1. Auftraggeber
Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Immobilien Linz GmbH & Co, Pfarrgasse 7, 4020 Linz
Auskünfte: Administrativ: Ing. Wolfgang Schöllhammer, Zimmer P103, Telefon +43 732 7070 1533
Technisch: Ing. Wolfgang Schöllhammer, Zimmer P103, Telefon +43 732 7070 1533
Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich
A. 2. Gegenstand der Leistung
Dienstleistungsauftrag
Städtische Zier- und Trinkbrunnen
Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme, Instandhaltung, Wartung und Reparatur
Art und Umfang der Leistung: Inbetriebnahme im Frühling, Außerbetriebnahme im Herbst, Instandhaltung, Wartung und Reparatur während der Betriebssaison.
Vertragsdauer: 3 Jahre
CPV-Code: 50000000-5; 510000000-9
Aufteilung in Lose: nein
Erfüllungsort: Gesamtes Stadtgebiet 4020 bis 4040 Linz Österreich
Leistungsfrist: Beginn März 2020, jeweils März bis November im
Vertragszeitraum über 3 Jahre (Ende 2022).
Eignung:
- Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat: Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
- aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters.
- Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
- Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
- Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
- Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: keine
Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.
Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.
Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 8 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.
Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.
B. 1. Ausschreibungsunterlagen
Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ- Vergabeplattform eVErgabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird.
B. 2. Einreichung der Angebote
elektronisches Vergabeverfahren bis 11. November 2019, 9 Uhr
B. 3. Zuschlagsfrist
bis 11. April 2020
B. 4.
Es werden keine Sicherstellungen verlangt.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. Oktober 2013 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.
Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018:
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.
Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union am: 7. Oktober 2019
Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung
Für die Geschäftsleitung
Immobilien Linz GmbH & Co KG
Immobilien Linz GmbH
i.A. Ing. Roland Grafeneder-Zauner e.h.
Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.
Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.