Öffentliche Ausschreibung für Druck, Herstellung und Versand des Stadtmagazins Lebendiges Linz Herbst 2023 bis Sommer 2027
Ausschreibungsdatum: 13. Februar 2023
A. 1. Auftraggeber
Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Kommunikation und Marketing, A-4041 Linz, Altes Rathaus, Hauptplatz 1
Auskünfte: Administrativ: Severin Agostini, BA, Zimmer 408, Telefon +43 732 7070 1350
Technisch: Daniela Rabeder, Zimmer 462, Telefon +43 732 7070 1369
Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich
A. 2. Gegenstand der Leistung
Dienstleistungsauftrag
Lebendiges Linz 2023
Art und Umfang der Leistung
Öffentliche Ausschreibung für Druck, Herstellung und Versand des Stadtmagazins Lebendiges Linz Herbst 2023 bis Sommer 2027
CPV-Code: 79800000-2
Aufteilung in Lose: nein
Erfüllungsort: Linz
Eignung:
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:
- Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters. - Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
- Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
- Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
- Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: keine
Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie
beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse
1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse
http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der
Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu
erbringen.
Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen
(§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten
Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber
unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben
werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.
Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg
der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.
Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den
Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu
erbringen.
B. 1. Ausschreibungsunterlagen
Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches
Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation
während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der
ANKÖ-Vergabeplattform eVergabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird.
B. 2. Einreichung der Angebote
elektronisches Vergabeverfahren bis 5. April 2023, 10 Uhr
B. 3. Zuschlagsfrist
bis 30.06.2023
B. 4.
Es werden keine Sicherstellungen verlangt.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 10. Dezember 2020 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.
Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018:
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in
der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche
Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren
möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.
Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union am: 10. Februar 2023
Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung
Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner e.h.
Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.
Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.